Unsere Züchter im Shiba Club Deutschland e.V. sind an die hohen Ansprüche des VDH und ShCD gebunden. Dies beinhaltet, dass die Züchter und die Zuchttiere etliche Anforderungen erfüllen müssen. Alle Infos dazu finden Sie in der Zucht-Ordnung, Zuchtzulassungs-Ordnung und Mindestanforderungs-Ordnung:
- Die Zuchtstätte wird von unseren Zuchtwarten kontrolliert. Sie muss den Anforderungen des Tierschutzes entsprechen.
- Bei jeder Wurfabnahme durch den Zuchtwart wird auch die Zuchtstätte erneut überprüft.
- Jeder (Neu-)Züchter muss regelmäßig an Weiterbildungen zur Thema Zucht teilnehmen.
- Die Elterntiere müssen vor Zuchteinsatz die Bedingungen gemäß der Zucht-Ordnung erfüllen.
- Die Zuchthündin muss ein Mindestalter von 15 Monaten aufweisen
- Beide Elterntiere müssen eine Zuchtzulassungsprüfung durchlaufen
- Sie müssen eine gute HD-Auswertung, eine Augenuntersuchung vorweisen und einen Wesenstest bestehen.
Diese Anforderungen an unsere Züchter sind Ihr Vorteil:
- Der Züchter hat eine VDH bewilligte / FCI genehmigte Zwingerschutzkarte – das Zeichen kontrollierter züchterischer Qualität.
- Die Zuchtstätte ist sauber und gepflegt.
- Die Zuchthündin macht einen gesunden, zufriedenen Eindruck und hat nur einen Wurf pro Kalenderjahr.
- Die Welpen sind munter, aufgeschlossen und angstfrei.
- Die Hunde haben Familienanschluss und Auslaufmöglichkeiten.
- Der Züchter prüft, ob beim Interessenten die Voraussetzungen für die Haltung eines Hundes gegeben sind.
- Die Hunde werden nachweislich geimpft und entwurmt.
- Jeder Welpe erhält immer einen Microchip, eine VDH/ShCD-Ahnentafel und einen EU-Heimtierausweis.
- Bei evtl. erkannten Mängeln werden Sie darauf hingewiesen.
- Die Abgabe eines Welpen erfolgt nie vor der 8. Lebenswoche.
- Der Züchter gibt bereitwillig Antwort auf alle Fragen.
- Der Züchter steht Ihnen auch nach dem Verkauf als Ansprechpartner zur Seite.