Shiba Club Deutschland e. V. - Satzung | Datum: 26.06.2021 - eingetragen beim AG Hamm am 19.08.2021
§1 Name, Sitz und Wirkungsgebiet
1. Der Verein führt den Namen "Shiba Club Deutschland e.V.", in Abkürzung "ShCD". Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamm unter der Registernummer VR 2179 eingetragen.
2. Sitz, Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist 59427 Unna. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
3. Der Verein ist Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), der seinerseits Mitglied bei der Fédération Cynologie Internationale (FCI) ist.
4. Der Verein und seine Mitglieder unterwerfen sich der Satzung des VDH und seiner Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Beschlüsse des VDH-Vorstandes, der Mitgliederversammlungen und bezüglich der von der FCI vorgeschriebenen Regelungen. Der Verein verpflichtet sich ferner, seine Satzung und seine Ordnungen denen des VDH binnen 24 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Änderungen anzugleichen, wenn nicht andere Fristen vorgeschrieben sind. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten aus der Zugehörigkeit zum VDH wählt der Verein unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges den Verbandsrechtsweg.
§2 Zweck und Aufgaben
.....